SWISS Handgepäck: Masse, Gewicht, Richtlinien

Die aktuellen Regeln für das SWISS Handgepäck zu kennen, ist entscheidend, um unangenehme Überraschungen bei der Kontrolle am hafen zu vermeiden. Bestimmungen zu Grösse, Gewicht und erlaubten Gegenständen variieren je nach Flugroute und Klasse. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, um optimal zu packen und bequem zu reisen. Prüfen Sie zudem zwingend vor Abflug und beim online Check-in die aktuellen Richtlinien der Fluggesellschaft.
Inhaltsverzeichnis
Toggle1. Handgepäckbestimmungen bei SWISS Airlines
Damit das Einchecken reibungslos verläuft, ist es wichtig, die Bestimmungen für das SWISS Handgepäck bei der Schweizer Fluggesellschaft zu kennen. Die Vorgaben variieren je nach gebuchter Reiseklasse und Flugroute.
Maximale Grösse und Gewicht
In der Economy Class und Premium Economy darf das Handgepäck (Rucksack, Tasche oder Koffer) pro Fluggast maximal 55 x 40 x 23 cm gross sein und 8 kg wiegen. In der Business- und First-Class sind zwei Handgepäckstücke erlaubt, solange die Grösse von 55 x 40 x 23 cm nicht überschritten wird und jedes Stück nicht mehr als 8 kg wiegt.
Zusätzliche Gegenstände zum kostenlosen Handgepäck für SWISS
Neben dem regulären kostenlosen Handgepäck dürfen Passagiere einen persönlichen Gegenstand wie eine Handtasche oder einen Laptop mitführen. Dieser muss entweder in der Gepäckablage oder unter dem Vordersitz verstaut werden und darf höchstens 40 x 30 x 10 cm gross sein.
Weitere zulässige Gegenstände umfassen:
- Medizinische Geräte, Gehhilfen und Prothesen
- Einen Kindersitz
- Verpackte Pocket-Buggys
2. Erlaubte & verbotene Gegenstände im SWISS Handgepäck
Nachfolgend eine Übersicht (Liste nicht abschließend) über erlaubte und verbotene Gegenstände im SWISS Handgepäck:
Erlaubte Gegenstände im Detail
Im SWISS Handgepäck sind zahlreiche Artikel erlaubt, die den internationalen Sicherheitsvorgaben entsprechen.
Kleidung und persönliche Hygieneartikel
- Kleidung, Schuhe und Accessoires sind uneingeschränkt erlaubt.
- Hygieneartikel (Zahnbürsten, Rasierer – nur Einwegrasierer oder elektrische, Deo-Roller, feste Seife) dürfen problemlos mitgenommen werden.
- Eine handtasche als persönlicher Gegenstand ist zulässig (max. 40×30×10 cm).
Flüssigkeiten, Gels und Sprays
- Jeder Behälter darf maximal 100 ml fassen.
- Alle Flüssigkeiten müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1 Liter Beutel (Standardmaß: 20×20 cm) transportiert werden – pro Person ist nur ein Beutel zulässig.
- Ausnahmen: Babynahrung und flüssige Medikamente (mit ärztlichem Attest nur bei Betäubungsmitteln/Spritzen) dürfen außerhalb des Beutels transportiert werden.
Elektronische Geräte
- Laptops, Tablets, Kameras und Smartphones sind erlaubt.
- Lithium-Batterien und Powerbanks (NEUE REGELN seit 15.01.2026): Maximal 2 Powerbanks pro Person erlaubt. Geräte mit ≤100 Wh (z. B. 27.000 mAh) sind ohne Anmeldung erlaubt, Geräte zwischen 100-160 Wh müssen 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden. Wichtig: Powerbanks dürfen weder genutzt noch geladen werden an Bord. Sie müssen am Körper getragen oder unter dem Sitz verstaut werden (nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen). Die Powerbank muss jederzeit sichtbar und erreichbar sein.
- E-Zigaretten (NEUE REGELN seit 15.01.2026): Müssen ausschließlich im Lufthansa Handgepäck mitgeführt werden, in ausgeschaltetem Zustand. Es gelten dieselben Aufbewahrungsregeln wie für Powerbanks: am Körper oder unter dem Sitz, nicht im Gepäckfach. Die Nutzung an Bord ist verboten.
Medikamente und medizinische Hilfsmittel
- Tablettenmedikamente sind uneingeschränkt erlaubt.
- Flüssige Medikamente über 100 ml dürfen mitgeführt werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.
- Insulin und Spezialmedikamente müssen separat vorgezeigt werden.
- Kühlakkus (z. B. Tec4Med Cube) dürfen kostenlos als zusätzliches Handgepäckstück transportiert werden.
- Medizinische Geräte (z. B. Blutzuckermessgeräte, Asthma-Inhalatoren) können im Lufthansa Handgepäck transportiert werden.
Inhalatoren dürfen auch außerhalb des 1-Liter-Beutels verstaut werden. - Beispiel: Insulinpumpen und Kühlboxen zählen nicht zum Handgepäcklimit, wenn temperaturkontrollierte Behälter mit ärztlichem Formular dokumentiert sind.
Hygieneartikel
- Feste Seife und Deo-Roller sind erlaubt.
- Flüssigdeo darf nur im 100-ml-Beutel transportiert werden.
- Elektrorasierer sind zugelassen, sofern deren Akkus ≤100 Wh betragen.
Verbotene Gegenstände im Detail
Folgende Gegenstände sind im SWISS Handgepäck verboten:
Flüssigkeiten über 100 ml
- Behälter mit mehr als 100 ml sind verboten – auch wenn sie teilweise gefüllt sind.
- Ausnahmen: Babynahrung und Spezialnahrung für medizinische Zwecke dürfen in erforderlicher Menge mitgenommen werden; flüssige Medikamente nur mit ärztlichem Attest; Duty-Free-Flüssigkeiten über 100 ml müssen in Originalversiegelung mit Kassenbon vorgelegt und im Zielland zollkonform sein.
Scharfe, spitze und gefährliche Gegenstände
- Messer (Klingenlänge >6 cm), Scheren mit längeren Klingen, offene Rasierklingen und scharfe Werkzeuge (z. B. Schraubenzieher, Zangen, Teppichmesser) sind verboten. Werkzeuge mit Schaft/Klinge >6 cm (z. B. Brechstangen, Äxte) sind ebenfalls untersagt.
- Spritzen und Nadeln sind nur mit ärztlicher Bescheinigung erlaubt.
- Ausnahme: Rasierklingen in Sicherheitsrasierern (z. B. Gillette) sind erlaubt.
Waffen, Munition und explosionsgefährliche Stoffe
- Schusswaffen (auch deaktivierte oder Spielzeug-Repliken wie Softair-Waffen) sowie Munition oder Patronen.
- Selbst leere Hülsen oder Zierpatronen sind nicht transportierbar.
- Pfefferspray und andere Selbstverteidigungswaffen.
- Sprengstoffe, Feuerwerkskörper oder Knallkörper.
Gefährliche Chemikalien und brennbare Stoffe
- Säuren, Bleichmittel, giftige oder ätzende Stoffe sowie Spraydosen mit brennbaren Inhalten (z. B. Lack- oder Pfeffersprays).
- Brennstoffe (Benzin, Feuerzeugbenzin, Gasbehälter) sowie Sturmfeuerzeuge oder Gasnachfüllflaschen. Beispiele: Grillanzünder, Trockeneis >2,5 kg, Campinggas-Kartuschen; industriestarke Neodym-Magnete können ebenfalls problematisch sein.
Batterien und Powerbanks über 160 Wh
- Lithium-Batterien zwischen 100–160 Wh dürfen nur mit vorheriger Genehmigung (Online-Anfrage 48h vor Abflug) transportiert werden. Bei über 160 Wh dürfen weder im Lufthansa Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
- Powerbanks über diesem Limit sind nicht erlaubt – ebenso wie lose oder beschädigte Batterien.
E-Zigaretten und Rauchartikel
- E-Zigaretten dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sondern gehören ins Lufthansa Handgepäck. Seit 15. Januar 2026 gelten verschärfte Aufbewahrungsregeln: E-Zigaretten müssen am Körper getragen oder unter dem Sitz verstaut werden (Verbot der Aufbewahrung in Gepäckfächern über den Sitzen). Die Geräte müssen ausgeschaltet sein.
- Mehr als ein Feuerzeug pro Person ist nicht zulässig; zusätzliche Feuerzeuge sollten am Körper getragen werden.
- Sturmfeuerzeuge (z. B. Zippo mit Benzin) sind verboten.
3. Unterschiede bei internationalen und europäischen Flugrouten
Die Vorgaben für das SWISS Handgepäck können je nach Flugroute variieren. Es gibt Unterschiede zwischen Langstreckenflügen und innereuropäischen Flugreisen, die Sie beachten sollten.
Handgepäckregeln für Langstreckenflüge
Bei Langstreckenflügen sind die Anforderungen oft strenger. Dies gilt insbesondere für das Gewicht und die Grösse des Gepäcks, da die Flieger in der Regel voll ausgelastet sind und der Stauraum begrenzt ist. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die spezifischen Anforderungen für Langstreckenflüge zu informieren.
Handgepäckregeln für innereuropäische Flüge
Für Reisen innerhalb Europas gelten oft etwas lockerere Regeln, vor allem wenn es um Kurzstreckenflüge geht. Dennoch sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Handgepäck mit den allgemeinen Richtlinien übereinstimmt, um mögliche Gebühren oder Verzögerungen zu vermeiden.
4. Sonderregelungen für Duty-Free-Artikel
Zusätzlich zum Handgepäck dürfen Duty-Free-Artikel, die nach der Sicherheitskontrolle gekauft wurden, mitgenommen werden. Diese Artikel müssen jedoch ordnungsgemäss verpackt und versiegelt sein. Zudem sollten Sie einen Kaufnachweis bereithalten, falls dieser am Gate oder bei einem Anschlussflug verlangt wird.
5. Wie streng kontrolliert SWISS Airlines das Handgepäck? (inkl. Gebühren)
- Strenger an Hubs: An Flughäfen wie Zürich oder Genf wird bei vollen Flügen oft genau hingeschaut – Grösse wird mit Schablonen gecheckt, Gewicht bei Verdacht gewogen.
- Gewicht meist entspannt: Die 8-kg-Grenze wird selten streng kontrolliert, solange dein Gepäck nicht auffällig schwer wirkt.
- Grösse entscheidend: Weiche Taschen mit kleinen Überschreitungen kommen oft durch, Hartschalenkoffer über 55 cm werden eher beanstandet.
- Volle Flüge, mehr Kontrollen: SWISS bestätigte im April 2025 gegenüber den Medien, dass sie im Vorfeld kritische Flüge eruiert und bei Bedarf zusätzliches Kontrollpersonal mit mobilen Inkasso-Geräten und Druckern einsetzt.
- Personalabhängig: Manche Mitarbeiter sind lax, andere pingelig – Inkonsistenz ist normal.
Gebühren bei Überschreitung der Handgepäck Vorgaben (Zu gross oder schwer)
- Zu schwer oder zu gross (über 8 kg bis 23 kg oder über 55 x 40 x 23 cm, aber innerhalb 158 cm Umfang):
- Innerhalb Schweiz: CHF 45 / EUR 40 / USD 45
- Europa: CHF 60 / EUR 50 / USD 60
- Levante/Nordafrika: CHF 85 / EUR 75 / USD 85
- Interkontinental kurz: CHF 115 / EUR 100 / USD 115
- Interkontinental mittel: CHF 140 / EUR 120 / USD 140
- Interkontinental lang: CHF 170 / EUR 150 / USD 170
- Flüge von/nach Japan: CHF 120 / EUR 100 / USD 150 (Übergewicht 24-32 kg); CHF 240 / EUR 200 / USD 300 (Übergrösse >158 cm Umfang)
- Zu schwer und zu gross (über 8 kg bis 23 kg und über 55 x 40 x 23 cm bzw. 158 cm Umfang):
- Innerhalb Schweiz: CHF 90 / EUR 80 / USD 90
- Europa: CHF 115 / EUR 100 / USD 115
- Levante/Nordafrika: CHF 170 / EUR 150 / USD 170
- Interkontinental kurz: CHF 230 / EUR 200 / USD 230
- Interkontinental mittel: CHF 275 / EUR 240 / USD 275
- Interkontinental lang: CHF 345 / EUR 300 / USD 345
- Flüge von/nach Japan: CHF 360 / EUR 300 / USD 450 (Übergewicht 24-32 kg und Übergröße >158 cm Umfang)
- Light-Tarif: Ohne Freigepäck wird jedes überschüssige Handgepäckstück voll gemäss den obigen Gebühren berechnet.
- Classic/Flex/Business Class: Mit Freigepäck (z. B. 1 x 23 kg) ist es kostenfrei, solange die Grenze nicht überschritten wird – danach gelten die oben genannten Gebühren.
- Grenzen: Über 32 kg oder 292 cm Umfang wird nicht akzeptiert.
Gebühren für unangemeldete zusätzliche Gepäckstücke
Manchmal kommt es anders als geplant und du benötigst am Flughafen doch mehr Gepäck als ursprünglich gedacht. Hier findest du eine Übersicht der Gebühren, die am Check-in-Schalter für zusätzliches Gepäck anfallen (Referenzwerte, bei Währungsumrechnungen kann es zu Abweichungen kommen):
- Gebühren für dein erstes Gepäckstück im Economy Light Tarif (max. 23kg und max. 158cm) pro Richtung:
- Innerhalb der Schweiz: CHF 60 / EUR 50 / USD 60
- Europa: CHF 60 / EUR 50 / USD 60
- Interkontinental (USA/Kanada): CHF 70 / EUR 60 / USD 70 / CAD 70
- Interkontinental: CHF 105 / EUR 90 / USD 105
- Gebühren für ein weiteres Gepäckstück (Economy – Max. 23kg und max. 158cm):
- Innerhalb der Schweiz: CHF 80 / EUR 70 / USD 80
- Europa: CHF 92 / EUR 80 / USD 92
- Levante und Nordafrika: CHF 115 / EUR 100 / USD 115
- Interkontinental kurz: CHF 172 / EUR 150 / USD 172
- Interkontinental mittel: CHF 230 / EUR 200 / USD 230
- Interkontinental lang: CHF 287 / EUR 250 / USD 287
- Gebühren für ein weiteres Gepäckstück (First / Business – Max. 32kg und max. 158cm):
- Innerhalb der Schweiz: CHF 80 / EUR 70 / USD 80
- Europa: CHF 92 / EUR 80 / USD 92
- Levante und Nordafrika: CHF 115 / EUR 100 / USD 115
- Interkontinental kurz: CHF 172 / EUR 150 / USD 172
- Interkontinental mittel: CHF 230 / EUR 200 / USD 230
- Interkontinental lang: CHF 287 / EUR 250 / USD 287
- Vergünstigte Tarife für ein zweites Gepäckstück (23 kg, 158 cm Umfang) auf bestimmten Interkontinentalstrecken (SWISS Economy) am Check-in:
- Zwischen USA / Kanada / Mexiko / Zentralamerika und weltweit: CHF 100 / EUR 90 / USD 100 / CAD 100
- Zwischen USA und Ägypten, Libanon und Jordanien: CHF 100 / EUR 90 / USD 100
6. Wichtige Hinweise zum Handgepäckstück
- Bei vollen Flügen kann es erforderlich sein, dass Sie Ihr SWISS Handgepäck am Gate kostenfrei aufgeben müssen und dieses im Frachtraum anstelle der Kabine befördert wird.
- Die Vorgaben können je nach Flughafen und Zielland leicht variieren. Informieren Sie sich daher vorab auf der offiziellen Website über die genauen Vorschriften.
- Für Reisen mit Partner-Airlines gelten möglicherweise andere Regeln.
- Die Airline haftet nicht für beschlagnahmte Gegenstände. Prüfen Sie daher vor der Abreise Ihre Handgepäckinhalte sorgfältig.
7. Sonderregeln für Passagiere bei USA-Anschlussflügen
Bei Reisen in die USA oder mit Anschlussflügen in die USA können zusätzliche Sicherheitskontrollen und strengere Handgepäckregelungen gelten. Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die genauen Vorschriften.
Passende Rucksäcke für das Handgepäck bei SWISS
Wandering Star Handgepäck Reiserucksack
Over The Moon Handgepäck Reiserucksack
FAQs zum SWISS Handgepäck
Was gilt bei der SWISS als Handgepäck?
Bei SWISS gilt als Handgepäck ein Gepäckstück mit den maximalen Abmessungen 55 x 40 x 23 cm und einem Gewicht von höchstens 8 kg.
Kann man zum Handgepäck noch einen Rucksack mitnehmen?
Ja, zusätzlich zum Handgepäck darf bei SWISS ein persönlicher Gegenstand wie ein Rucksack, eine Handtasche oder eine Laptoptasche mitgeführt werden.
Was darf man als Handgepäck mitnehmen?
Im SWISS Handgepäck dürfen Kleidung, elektronische Geräte wie Laptops und Kameras, Medikamente und wichtige Dokumente mitgenommen werden. Flüssigkeiten über 100 ml, Waffen und scharfe Gegenstände sind verboten.
Wie gross und schwer darf Handgepäck sein?
Das SWISS Handgepäck darf maximal 55 x 40 x 23 cm gross und 8 kg schwer sein. In der Business- und First-Class sind zwei Handgepäckstücke zulässig.
Wie viele 100ml-Flaschen dürfen ins Handgepäck bei SWISS?
Bei SWISS dürfen mehrere 100 ml-Flaschen ins Handgepäck, solange sie in einem 1-Liter-Plastikbeutel verpackt sind. Pro Person ist nur ein Beutel zulässig.
Was darf auf keinen Fall ins Handgepäck?
Waffen, scharfe Objekte, explosive Stoffe und Flüssigkeiten über 100 ml sind bei SWISS im Handgepäckstück nicht zulässig.
Reiseexpertin Zoé Angeloni
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