Ratgeber

Austrian Airlines Handgepäck: Maße, Gewicht, Erfahrungen

Ein Passagierflugzeug vom Typ Embraer 195 der Austrian Airlines, fotografiert im Steigflug kurz nach dem Start bei wolkenlosem, hellblauem Himmel. Das Flugzeug ist vollständig sichtbar, leicht von unten aufgenommen, mit noch ausgefahrenem Fahrwerk – ein Moment, der den Übergang vom Boden in die Luft symbolisiert. Deutlich erkennbar sind die rot-weisse Lackierung, das Austrian Airlines-Logo am Heckleitwerk sowie der rote „Austrian“-Schriftzug auf den Triebwerken. Die Tragflächen zeigen eine Aufwärtsneigung, die den aktiven Start einer Reise visuell verstärkt. Die Registrierung „OE-LWK“ verweist auf ein typisches Kurz- und Mittelstreckenflugzeug, das auf vielen europäischen Strecken der Austrian-Flotte eingesetzt wird. Das Bild veranschaulicht symbolisch den Start einer strukturierten und gut vorbereiteten Flugreise mit Austrian Airlines und dient im Kontext des Blogbeitrags als visuelles Bindeglied zur ausführlichen Information rund um das Austrian Airways Handgepäck im Jahr 2025. Der Beitrag klärt über erlaubte Handgepäckmasse und -gewichte je nach Buchungsklasse auf, über zulässige Zusatzgegenstände wie Laptoptasche oder Kleidersack, informiert über Gebühren bei Übergepäck sowie strenge Gate-Kontrollen, und gibt zahlreiche praktische Packtipps für Geschäfts- und Urlaubsreisende. Auch Spezialregelungen für Destinationen wie die USA oder Südafrika sowie Hinweise für das Reisen mit Babys, Haustieren oder Musikinstrumenten werden behandelt. Das Flugzeug im Bild steht damit exemplarisch für all jene Reisenden, die ihr Austrian Airways Handgepäck clever planen möchten, um ihre Reise effizient, komfortabel und gebührenfrei zu gestalten.
Beim Austrian Airlines Handgepäck gelten klare Regelungen bezüglich der Größe und des Gewichts. Diese Bestimmungen variieren je nach Reiseklasse:
Economy Class:
  • 1 Handgepäckstück
  • Maximale Abmessungen: 55 x 40 x 23 cm
  • Maximales Gewicht: 8 kg
Premium Economy Class:
  • 1 Handgepäckstück
  • Maximale Abmessungen: 55 x 40 x 23 cm
  • Maximales Gewicht: 8 kg
Business Class:
  • 2 Handgepäckstücke
  • Maximale Abmessungen: jeweils 55 x 40 x 23 cm
  • Maximales Gewicht: jeweils 8 kg
Beachte, dass diese Regelungen in Ausnahmefällen variieren können. Abhängig vom eingesetzten Flugzeugtyp und/oder Sicherheitsauflagen nationaler Behörden können auch für Business Class Passagiere Einschränkungen auf ein Handgepäckstück gelten.
Wichtig: Das erlaubte Austrian Airlines Handgepäck richtet sich ausschließlich nach der gebuchten Reiseklasse. Ein Vielfliegerstatus (wie HON Circle Member, Senator oder Star Alliance Gold/Silber) gewährt keine zusätzlichen Handgepäckstücke.
 

Persönlicher Gegenstand als zusätzliches Austrian Airlines Handgepäck

Zusätzlich zu deinem Austrian Airlines Handgepäck darfst du einen weiteren persönlichen Gegenstand mit in die Kabine nehmen. Dieser muss folgende Kriterien erfüllen:
  • Maximale Größe: 40 x 30 x 10 cm
  • Muss unter dem Vordersitz verstaut werden können

Bei diesem persönlichen Gegenstand kann es sich beispielsweise um eine Handtasche, eine Umhängetasche oder eine Laptoptasche handeln. Diese zusätzliche Möglichkeit bietet dir mehr Flexibilität bei der Gepäckplanung und ermöglicht es, wichtige Gegenstände wie Reisedokumente, Medikamente und Wertgegenstände stets griffbereit zu haben.

Alternativen zum Standard Austrian Airlines Handgepäck

Alternativ zum klassischen Austrian Airlines Handgepäck kannst du auch einen faltbaren Kleidersack mit den Maßen 57 x 54 x 15 cm transportieren. Diese Option ist besonders praktisch für Geschäftsreisende oder wenn du zu besonderen Anlässen reist und deine Kleidung knitterfrei transportieren möchtest.
Der Kleidersack bietet gegenüber dem Standard-Austrian Airlines Handgepäck einige Vorteile:
  • Besserer Schutz für empfindliche Kleidungsstücke
  • Weniger Knitterfalten bei Anzügen, Kostümen oder Abendkleidern
  • Einfacheres Auspacken am Zielort
Beachte jedoch, dass auch hier die Gewichtsbeschränkung von 8 kg gilt.

Passendes Austrian Airlines Handgepäck

Wenn du das kostenlose Austrian Airlines Handgepäck optimal ausnutzen möchtest, lohnen sich unsere extra dafür entwickelten Flugzeug Rucksäcke. Die speziell auf die erlaubten Abmessungen abgestimmte Modelle, ermöglichen es dir, das Maximum an Gegenständen im Handgepäck zu transportieren und gleichzeitig die Vorgaben einzuhalten.

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Wie streng ist Austrian Airlines bei der Handgepäckkontrolle (inkl. Gebühren)?

Die Erfahrungen von Reisenden zeigen, dass die Handgepäckkontrollen bei Austrian Airlines unterschiedlich streng ausfallen und von mehreren Faktoren abhängen:

  • Flugauslastung: Auf stark frequentierten Strecken, wie Wien–London oder Transatlantikflügen, wird oft genauer kontrolliert, da der Platz in den Gepäckfächern schnell knapp wird. Bei vollen Flügen kann Handgepäck ohne Zusatzkosten im Frachtraum verstaut werden, wenn die Kabine voll ist.
  • Abflughafen: An großen Flughäfen wie Wien-Schwechat oder bei Umstiegen in Frankfurt oder Zürich sind Kontrollen häufiger. Kleinere Regionalflughäfen zeigen oft weniger strikte Prüfungen, es sei denn, es handelt sich um kleinere Flugzeuge mit begrenztem Stauraum.
  • Größen- und Gewichtskontrolle: Austrian Airlines achtet besonders auf die maximalen Handgepäckmaße von 55 x 40 x 23 cm (inkl. Rollen und Griffe). Das Gewicht (max. 8 kg) wird seltener geprüft, aber bei sichtbar überladenem Gepäck kann es zu Nachfragen kommen.
  • Zusätzlicher Gegenstand: Der persönliche Gegenstand (max. 40 x 30 x 10 cm, z. B. eine kleine Tasche) wird zunehmend überprüft, um sicherzustellen, dass er problemlos unter den Sitz passt. Größere Gegenstände führen oft zu Diskussionen am Gate.
  • Gate-Kontrollen: Spontane Stichproben am Gate sind keine Seltenheit, besonders bei Kurzstreckenflügen oder wenn das Boarding hektisch ist. Hier wird oft schnell entschieden, ob Gepäck mitgenommen oder aufgegeben werden muss.

Gebühren bei Überschreitung oder für zusätzliche nicht im Voraus gebuchte Gepäckstücke

Wenn dein Austrian Airlines Handgepäck die erlaubten Maße oder das Gewicht überschreitet, fallen zusätzliche Kosten an. Dasselbe gilt für nicht im Voraus angemeldete Gepäckstücke. Die genauen Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Flugroute
  • Buchungsklasse (Economy, Premium Economy, Business)
  • Ausmaß der Überschreitung (Maße oder Gewicht)
  • Buchungszeitpunkt (vorab oder am Flughafen)

Definition von Übergepäck bei Austrian Airlines

Gepäck gilt bei Austrian Airlines als Übergepäck, wenn es die erlaubten Grenzen überschreitet:

  • Handgepäck: Maße über 55 x 40 x 23 cm (inkl. Rollen und Griffe) oder Gewicht über 8 kg. Persönliche Gegenstände (z. B. Handtasche, max. 40 x 30 x 10 cm), die nicht unter den Sitz passen, werden ebenfalls als Übergepäck behandelt.
  • Aufgabegepäck: Maße über 158 cm (Höhe + Breite + Länge) oder Gewicht über 23 kg in Economy/Premium Economy bzw. 32 kg in Business Class.
  • Wichtig: Gepäckstücke über 32 kg oder 203 cm Gesamtmaß werden nicht als reguläres Gepäck akzeptiert und müssen als Fracht aufgegeben werden (separate Tarife). In der Business Class sind zwei Gepäckstücke à 32 kg enthalten; Überschreitungen führen dennoch zu Gebühren.

Gebührenübersicht

Austrian Airlines gibt keine übersichtliche Gebührentabelle an, stattdessen sind die einzelnen Gebühren nur nach Eingabe der Flugroute über den Online-Gepäckrechner einsehbar. In den untenstehenden Gebührenübersichten geben wir deshalb nur Richtwerte an:

Die Gebühren für Übergepäck variieren je nach Flugroute. Hier findest du eine detaillierte Übersicht der aktuellen Preise:
  • Inland (Österreich): 40 bis 80 Euro
  • Europa:
    • Bei Überschreitung von Maß ODER Gewicht: 50 Euro
    • Bei Überschreitung von Maß UND Gewicht: 100 Euro
  • Nordafrika & Naher Osten: 75 bis 150 Euro
  • Interkontinental nah (z.B. zwischen EU & Bahrain, VAE, Dom Rep, etc.): 100 bis 200 Euro
  • Interkontinental mittel (z.B. zwischen EU & Osten der USA, Osten Kanadas, Indien, etc.): 120 bis 240 Euro
  • Interkontinental fern (z.B. zwischen EU & Westen der USA, Westen Kanadas, China, etc.): 150 bis 300 Euro
  • Japan: 100 bis 300 Euro
Wenn du ein zusätzliches Austrian Airlines Handgepäckstück ohne Voranmeldung direkt zum Flughafen mitbringst, fallen deutlich höhere Gebühren an als bei einer Vorab-Buchung. Die Gebühren für unangemeldetes zusätzliches Handgepäck sind wie folgt:
  • Am Check-in-Schalter:
    • Kurzstrecke: ca. 50 Euro pro Stück
    • Langstrecke: ca. 100 Euro pro Stück
  • Am Gate:
    • Kurzstrecke: bis zu 100 Euro pro Stück
    • Langstrecke: bis zu 200 Euro pro Stück
Diese hohen Gebühren am Gate werden erhoben, wenn dein Austrian Airlines Handgepäck erst kurz vor dem Boarding als zu groß oder zu schwer identifiziert wird oder wenn du mehr Handgepäckstücke mitführst als erlaubt. Die Kontrollen werden besonders bei vollen Flügen streng durchgeführt.
 
Wichtig zu wissen: Viele Airlines der Lufthansa-Gruppe, zu der auch Austrian Airlines gehört, haben ihre Gebühren für unangemeldetes Handgepäck in den letzten Jahren deutlich erhöht, um Passagiere zu ermutigen, zusätzliches Gepäck vorab zu buchen.

Zusätzliche erlaubte Gegenstände im Handgepäck

Neben Ihrem regulären Austrian Airlines Handgepäckstück und einem persönlichen Gegenstand (wie einer Laptop- oder Handtasche) erlaubt Austrian Airlines unter bestimmten Voraussetzungen die Mitnahme weiterer Artikel in die Kabine. Hier ist ein Überblick, was du zusätzlich mitnehmen darfst und worauf du achten solltest:

Gepäck für Babys und Kinder

    • Eine Babytragetasche
    • Einen für Flugreisen zugelassenen Kindersitz

      Für Kinder unter 2 Jahren (Infants): Reisen mit den Kleinsten erfordert oft zusätzliches Gepäck. Pro Kind unter zwei Jahren dürfen Sie zusätzlich zu Ihrer eigenen Freigepäckmenge einen der folgenden Gegenstände kostenlos mitnehmen:

    Babynahrung und spezielle Flüssigkeiten (unter 2 J.):

    • Babynahrung (Milch, Brei etc.) sowie spezielle diätetische Nahrung, die während des Fluges benötigt wird, darf mit an Bord.
    • Diese sind von der 100-ml-Flüssigkeitsregel ausgenommen, müssen aber bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Nehmen Sie eine für die Flugdauer angemessene Menge mit.
  • Wichtige Unterscheidung für Kinder ab 2 Jahren: Sobald ein Kind 2 Jahre alt ist und einen eigenen Sitzplatz hat (Regelfall), ändern sich die Bestimmungen:

    • Eigene Freigepäckmenge: Das Kind hat Anspruch auf die reguläre Hand- und Aufgabegepäcksmenge gemäß dem gebuchten Tarif (wie ein Erwachsener).
    • Kinderwagen/Buggy/Kindersitz: Diese gelten nicht mehr als zusätzliches Austrian Airlines Handgepäck. Sie können jedoch meist kostenlos aufgegeben werden (am Check-in oder Gate). Ein zugelassener Kindersitz kann unter bestimmten Voraussetzungen (Anmeldung, Normerfüllung) auch an Bord auf dem Kindersitzplatz genutzt werden.
    • Flüssigkeiten: Es gelten die normalen Flüssigkeitsregeln (100-ml-Behälter im 1-Liter-Beutel), die Ausnahme für Babynahrung entfällt.

Medizinische Hilfsmittel und Medikamente

  • Medizinische Geräte: Notwendige medizinische Hilfsmittel wie Krücken, Gehhilfen oder andere benötigte Geräte dürfen Sie zusätzlich mit an Bord nehmen. Informieren Sie die Fluggesellschaft idealerweise im Voraus, besonders bei größeren Geräten.
  • Medikamente:
    • Feste Medikamente sind im Austrian Airlines Handgepäck problemlos erlaubt.
    • Flüssige Medikamente, Spritzen und Spezialnahrung, die Sie während des Fluges zwingend benötigen, sind von der 100-ml-Regel ausgenommen. Sie müssen diese jedoch bei der Sicherheitskontrolle separat vorzeigen und den Bedarf glaubhaft machen können.
    • Empfehlung: Führe für verschreibungspflichtige Medikamente (insbesondere Flüssigkeiten, Betäubungsmittel oder Spritzen) immer ein ärztliches Attest (möglichst auf Englisch) mit. Dies erleichtert die Kontrolle und beugt Problemen vor.

Duty-Free-Einkäufe

  • Am Flughafen gekaufte Duty-Free-Artikel dürfen zusätzlich mit an Bord genommen werden.
  • Voraussetzung: Sie müssen sich in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel (STEB) befinden, zusammen mit dem Kaufbeleg vom selben Tag.

Weitere kleinere Gegenstände

  • Gegenstände wie ein Buch, eine Zeitschrift oder eine kleine Decke werden in der Regel toleriert und gelten oft als Teil des persönlichen Gegenstands oder fallen nicht weiter ins Gewicht, solange sie die Sicherheit und Bewegungsfreiheit an Bord nicht einschränken.

Erlaubte & verbotene Gegenstände im Austrian Airlines Handgepäck

Nachfolgend eine Übersicht (Liste nicht abschließend) über erlaubte und verbotene Gegenstände im Austrian Airlines Handgepäck:

Im Austrian Airlines Handgepäck sind zahlreiche Artikel erlaubt, die den internationalen Sicherheitsvorgaben entsprechen.

Kleidung und persönliche Hygieneartikel
  • Kleidung, Schuhe und Accessoires sind uneingeschränkt erlaubt.
  • Hygieneartikel (Zahnbürsten, Rasierer – nur Einwegrasierer oder elektrische, Deo-Roller, feste Seife) dürfen problemlos mitgenommen werden.
  • Eine handtasche als persönlicher Gegenstand ist zulässig (max. 40×30×10 cm).
Flüssigkeiten, Gels und Sprays
  • Jeder Behälter darf maximal 100 ml fassen.
  • Alle Flüssigkeiten müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren 1 Liter Beutel (Standardmaß: 20×20 cm) transportiert werden – pro Person ist nur ein Beutel zulässig.
  • Ausnahmen: Babynahrung und flüssige Medikamente (mit ärztlichem Attest nur bei Betäubungsmitteln/Spritzen) dürfen außerhalb des Beutels transportiert werden.
Elektronische Geräte
  • Laptops, Tablets, Kameras und Smartphones sind erlaubt.
  • Lithium-Batterien und Powerbanks (NEUE REGELN seit 15.01.2026): Maximal 2 Powerbanks pro Person erlaubt. Geräte mit ≤100 Wh (z. B. 27.000 mAh) sind ohne Anmeldung erlaubt, Geräte zwischen 100-160 Wh müssen 48 Stunden vor Abflug angemeldet werden. Wichtig: Powerbanks dürfen weder genutzt noch geladen werden an Bord. Sie müssen am Körper getragen oder unter dem Sitz verstaut werden (nicht in den Gepäckfächern über den Sitzen). Die Powerbank muss jederzeit sichtbar und erreichbar sein.
  • E-Zigaretten (NEUE REGELN seit 15.01.2026): Müssen ausschließlich im Lufthansa Handgepäck mitgeführt werden, in ausgeschaltetem Zustand. Es gelten dieselben Aufbewahrungsregeln wie für Powerbanks: am Körper oder unter dem Sitz, nicht im Gepäckfach. Die Nutzung an Bord ist verboten.
Medikamente und medizinische Hilfsmittel
  • Tablettenmedikamente sind uneingeschränkt erlaubt.
  • Flüssige Medikamente über 100 ml dürfen mitgeführt werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.
  • Insulin und Spezialmedikamente müssen separat vorgezeigt werden.
  • Kühlakkus (z. B. Tec4Med Cube) dürfen kostenlos als zusätzliches Handgepäckstück transportiert werden.
  • Medizinische Geräte (z. B. Blutzuckermessgeräte, Asthma-Inhalatoren) können im Lufthansa Handgepäck transportiert werden.
    Inhalatoren dürfen auch außerhalb des 1-Liter-Beutels verstaut werden.
  • Beispiel: Insulinpumpen und Kühlboxen zählen nicht zum Handgepäcklimit, wenn temperaturkontrollierte Behälter mit ärztlichem Formular dokumentiert sind.
Hygieneartikel
  • Feste Seife und Deo-Roller sind erlaubt.
  • Flüssigdeo darf nur im 100-ml-Beutel transportiert werden.
  • Elektrorasierer sind zugelassen, sofern deren Akkus ≤100 Wh betragen.

Folgende Gegenstände sind im Austrian Airlines Handgepäck verboten:

Flüssigkeiten über 100 ml
  • Behälter mit mehr als 100 ml sind verboten – auch wenn sie teilweise gefüllt sind.
  • Ausnahmen: Babynahrung und Spezialnahrung für medizinische Zwecke dürfen in erforderlicher Menge mitgenommen werden; flüssige Medikamente nur mit ärztlichem Attest; Duty-Free-Flüssigkeiten über 100 ml müssen in Originalversiegelung mit Kassenbon vorgelegt und im Zielland zollkonform sein.
Scharfe, spitze und gefährliche Gegenstände
  • Messer (Klingenlänge >6 cm), Scheren mit längeren Klingen, offene Rasierklingen und scharfe Werkzeuge (z. B. Schraubenzieher, Zangen, Teppichmesser) sind verboten. Werkzeuge mit Schaft/Klinge >6 cm (z. B. Brechstangen, Äxte) sind ebenfalls untersagt.
  • Spritzen und Nadeln sind nur mit ärztlicher Bescheinigung erlaubt.
  • Ausnahme: Rasierklingen in Sicherheitsrasierern (z. B. Gillette) sind erlaubt.
Waffen, Munition und explosionsgefährliche Stoffe
  • Schusswaffen (auch deaktivierte oder Spielzeug-Repliken wie Softair-Waffen) sowie Munition oder Patronen.
  • Selbst leere Hülsen oder Zierpatronen sind nicht transportierbar.
  • Pfefferspray und andere Selbstverteidigungswaffen.
  • Sprengstoffe, Feuerwerkskörper oder Knallkörper.
Gefährliche Chemikalien und brennbare Stoffe
  • Säuren, Bleichmittel, giftige oder ätzende Stoffe sowie Spraydosen mit brennbaren Inhalten (z. B. Lack- oder Pfeffersprays).
  • Brennstoffe (Benzin, Feuerzeugbenzin, Gasbehälter) sowie Sturmfeuerzeuge oder Gasnachfüllflaschen. Beispiele: Grillanzünder, Trockeneis >2,5 kg, Campinggas-Kartuschen; industriestarke Neodym-Magnete können ebenfalls problematisch sein.
Batterien und Powerbanks über 160 Wh
  • Lithium-Batterien zwischen 100–160 Wh dürfen nur mit vorheriger Genehmigung (Online-Anfrage 48h vor Abflug) transportiert werden. Bei über 160 Wh dürfen weder im Lufthansa Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
  • Powerbanks über diesem Limit sind nicht erlaubt – ebenso wie lose oder beschädigte Batterien.
E-Zigaretten und Rauchartikel
  • E-Zigaretten dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, sondern gehören ins Lufthansa Handgepäck. Seit 15. Januar 2026 gelten verschärfte Aufbewahrungsregeln: E-Zigaretten müssen am Körper getragen oder unter dem Sitz verstaut werden (Verbot der Aufbewahrung in Gepäckfächern über den Sitzen). Die Geräte müssen ausgeschaltet sein.
  • Mehr als ein Feuerzeug pro Person ist nicht zulässig; zusätzliche Feuerzeuge sollten am Körper getragen werden.
  • Sturmfeuerzeuge (z. B. Zippo mit Benzin) sind verboten.
Eine Infografik von Austrian Airlines zeigt erlaubte und verbotene Gegenstände im Handgepäck, aufgeteilt in zwei Spalten. Links unter „Erlaubt“: 1. Kleidung (Symbol: Hemd), erlaubt ohne Einschränkungen. 2. Laptop/Tablet (Symbol: Laptop), erlaubt. 3. Flüssigkeiten ≤100 ml (Symbol: Fläschchen), in einem 1-Liter-Beutel erlaubt; Ausnahmen für Babynahrung und Medikamente mit Attest. 4. Einwegrasierer ohne Klinge (Symbol: Rasierer), erlaubt. 5. Batterien/Powerbanks ≤100 Wh (Symbol: Batterie), max. 15 Geräte, 20 Ersatzbatterien; 100–160 Wh nur mit Genehmigung (max. 2 Ersatzbatterien). 6. E-Zigarette (Symbol: E-Zigarette), ausgeschaltet im Handgepäck erlaubt, Nutzung verboten. 7. Insulinpumpe (Symbol: Pumpe), mit Attest erlaubt, zählt wahrscheinlich nicht zum Handgepäcklimit. 8. Medikamente (Symbol: Tabletten), erlaubt; flüssige über 100 ml mit Attest. Rechts unter „Verboten“: 1. Messer mit Klingen >6 cm (Symbol: Messer), verboten. 2. Scheren mit Klingen >6 cm (Symbol: Schere), verboten. 3. Pfefferspray (Symbol: Spraydose), verboten. 4. Waffen/Munition (Symbol: Pistole), verboten, auch Spielzeugwaffen. 5. Entzündbare Stoffe (Symbol: Flammen), z. B. Benzin, Campinggas, verboten. 6. Batterien/Powerbanks >100 Wh (Symbol: Batterie mit Blitz), verboten ohne Genehmigung; >160 Wh komplett verboten. Zusätzliche Infos: Handgepäckmaße bei Austrian Airlines sind max. 55 x 40 x 23 cm, 8 kg. Duty-Free-Flüssigkeiten über 100 ml in versiegelten Beuteln erlaubt.

Sportgeräte und Musikinstrumente im Handgepäck

Möchtest deine Sportgeräte oder Musikinstrumente im Austrian Airlines Handgepäck mitnehmen? Hier erfährst du, welche Ausrüstung du gemäß den Handgepäckrichtlinien in die Kabine mitbringen kannst, basierend auf Größe, Gewicht und Sicherheitsvorschriften.

Was du ins Handgepäck mitnehmen kannst:

  • Du kannst kleine Sportgeräte in die Kabine mitnehmen, wenn sie nicht größer als 55 x 40 x 23 cm sind und maximal 8 kg wiegen.
  • Viele Sportgeräte, wie Angelausrüstung, Fahrräder, Golfausrüstung, Hängegleiter, Hockeyausrüstung, Shortboards, Longboards, Schusswaffen, Tandems, Tauchausrüstung oder Wintersportausrüstung, sind zu groß für die Kabine und müssen als Sondergepäck im Frachtraum transportiert werden. Für diese fallen Gebühren an, die je nach Strecke und Gerät variieren.
  • Trotzdem kannst du oft kleinere Teile dieser Ausrüstungen als Handgepäck mitnehmen, wenn sie die Maße einhalten.
  • Vorabanmeldung: Wenn deine Sportgeräte die Handgepäckmaße überschreiten, kontaktiere Austrian Airlines vorab unter +43 51766 1000 oder über dieses Formular.

Angelausrüstung:

  • Was als Handgepäck geht: Kleines Zubehör wie ein Köderetui oder eine kurze, zusammengeklappte Teleskopangel, wenn es in eine Tasche von max. 55 x 40 x 23 cm und 8 kg passt.
  • Was nicht geht: Eine vollständige Angelrute, da sie mit bis zu 200 cm (Breite + Höhe + Tiefe) zu groß ist.
  • Sondergepäck-Infos:
    • Was erlaubt ist: Ein Gepäckstück mit einer Angelrute und ein weiteres mit Zubehör (z.B. Haken, Schnüre), maximal 2 Gepäckstücke.
    • Größe: Jedes Stück darf maximal 200 cm (Breite + Höhe + Tiefe) groß sein.
    • Gebühren:
      • Inland: 70 EUR
      • Europa: 80 EUR
      • Naher/Mittlerer Osten, Nordafrika, Zentralasien: 100 EUR
      • Interkontinentale Mittelstrecken: 200 EUR
      • Interkontinentale Langstrecken: 250 EUR

Fahrräder:

  • Was als Handgepäck geht: Ein kleines Fahrradwerkzeugset oder Zubehör, wenn es in eine Tasche von max. 55 x 40 x 23 cm und 8 kg passt.
  • Was nicht geht: Fahrräder, Kinderfahrradanhänger oder Einräder, da sie mit bis zu 280 cm (Breite + Höhe + Tiefe) zu groß sind.
  • Sondergepäck-Infos:
    • Was erlaubt ist: Ein normales Fahrrad (kein E-Bike), ein Kinderfahrradanhänger oder ein Einrad, maximal 1 Gepäckstück.
    • Verpackung: Muss in einem Fahrradkoffer oder einer geeigneten Tasche sein.
    • Größe: Maximal 280 cm (Breite + Höhe + Tiefe).
    • Gebühren:
      • Inland: 70 EUR
      • Europa: 80 EUR
      • Naher/Mittlerer Osten, Nordafrika, Zentralasien: 100 EUR
      • Interkontinentale Mittelstrecken: 200 EUR
      • Interkontinentale Langstrecken: 250 EUR

Golfausrüstung:

  • Was als Handgepäck geht: Golftees oder kleines Zubehör, wenn es in eine Tasche von max. 55 x 40 x 23 cm und 8 kg passt.
  • Was nicht geht: Eine Golftasche mit Schlägern und Schuhen, da sie mit bis zu 220 cm (Breite + Höhe + Tiefe) zu groß ist.
  • Sondergepäck-Infos:
    • Was erlaubt ist: Eine Golftasche mit Schlägern, Bällen, Tees und ein Paar Golfschuhe, maximal 1 Gepäckstück.
    • Größe: Maximal 220 cm (Breite + Höhe + Tiefe).
    • Gebühren:
      • Inland: 70 EUR
      • Europa: 80 EUR
      • Naher/Mittlerer Osten, Nordafrika, Zentralasien: 100 EUR
      • Interkontinentale Mittelstrecken: 200 EUR
      • Interkontinentale Langstrecken: 250 EUR
    • Kostenlos: Für HON Circle Members, Senators und Star Alliance Gold-Mitglieder (außer Economy Light und USA-Strecken).

Hängegleiter:

  • Was als Handgepäck geht: Nichts, da die gesamte Hängegleiterausrüstung viel zu groß ist.
  • Was nicht geht: Die Ausrüstung darf bis zu 350 cm (Breite + Höhe + Tiefe) und 315 cm in der Länge messen und passt nicht in die Kabine.
  • Sondergepäck-Infos:
    • Was erlaubt ist: Die gesamte Hängegleiterausrüstung in einem Gepäckstück, maximal 1 Gepäckstück.
    • Größe: Maximal 350 cm (Breite + Höhe + Tiefe) und 315 cm (Länge).
    • Gebühren:
      • Inland: 110 EUR
      • Europa: 130 EUR
      • Naher/Mittlerer Osten, Nordafrika, Zentralasien: 175 EUR
      • Interkontinentale Mittelstrecken: 320 EUR
      • Interkontinentale Langstrecken: 400 EUR

Hockeyausrüstung:

  • Was als Handgepäck geht: Kleine Schutzteile wie Handschuhe, wenn sie in eine Tasche von max. 55 x 40 x 23 cm und 8 kg passen.
  • Was nicht geht: Hockeyschläger, Schlittschuhe, Helme oder Taschen, da sie mit bis zu 200 cm (Breite + Höhe + Tiefe) zu groß sind oder spitze Teile haben.
  • Sondergepäck-Infos:
    • Was erlaubt ist: Eine Hockeytasche, ein Schläger, ein Paar Schlittschuhe, Körperschutzausrüstung und ein Helm, maximal 2 Gepäckstücke.
    • Größe: Maximal 200 cm (Breite + Höhe + Tiefe).
    • Gebühren:
      • Inland: 70 EUR
      • Europa: 80 EUR
      • Naher/Mittlerer Osten, Nordafrika, Zentralasien: 100 EUR
      • Interkontinentale Mittelstrecken: 200 EUR
      • Interkontinentale Langstrecken: 250 EUR

Shortboards:

  • What als Handgepäck geht: Nichts, da Shortboards zu groß sind.
  • Was nicht geht: Shortboards mit bis zu 200 cm Länge passen nicht in die Kabine.
  • Sondergepäck-Infos:
    • Was erlaubt ist: Ein Shortboard mit maximal 200 cm Länge, maximal 1 Gepäckstück.
    • Größe: Maximal 200 cm (Länge).
    • Gebühren:
      • Inland: 70 EUR
      • Europa: 80 EUR
      • Naher/Mittlerer Osten, Nordafrika, Zentralasien: 100 EUR
      • Interkontinentale Mittelstrecken: 200 EUR
      • Interkontinentale Langstrecken: 250 EUR

Longboards:

  • Was als Handgepäck geht: Nichts, da Longboards zu groß sind.
  • Was nicht geht: Longboards mit 200–315 cm Länge passen nicht in die Kabine.
  • Sondergepäck-Infos:
    • Was erlaubt ist: Ein Longboard mit einer Länge von 200 bis 315 cm, maximal 1 Gepäckstück.
    • Größe: Maximal 315 cm (Länge).
    • Gebühren:
      • Inland: 110 EUR
      • Europa: 130 EUR
      • Naher/Mittlerer Osten, Nordafrika, Zentralasien: 175 EUR
      • Interkontinentale Mittelstrecken: 320 EUR
      • Interkontinentale Langstrecken: 400 EUR

Schusswaffen:

  • Was als Handgepäck geht: Nichts, Schusswaffen sind im Handgepäck verboten.
  • Was nicht geht: Alle Schusswaffen und Munition dürfen nur im Frachtraum transportiert werden.
  • Sondergepäck-Infos:
    • Was erlaubt ist: Nur Sport-, Jagd- und Dienstwaffen mit vorheriger Genehmigung.
    • Anmeldung: Melde sie vorab per E-Mail an specialcases@austrian.com.
    • Gebühren:
      • Inland: 70 EUR
      • Europa: 80 EUR
      • Naher/Mittlerer Osten, Nordafrika, Zentralasien: 100 EUR
      • Interkontinentale Mittelstrecken: 200 EUR
      • Interkontinentale Langstrecken: 250 EUR
    • Zusätzliche Flughafengebühren: Z.B. Italien/Spanien: 60 EUR, Südafrika: 80 USD, Zürich: 60 CHF, Zypern: 25 EUR, Genf: 200–250 CHF.
    • Hinweis: Nach London Heathrow nur als Fracht möglich.

Tandems:

  • Was als Handgepäck geht: Nichts, da Tandems zu groß sind.
  • Was nicht geht: Tandems mit bis zu 350 cm (Breite + Höhe + Tiefe) passen nicht in die Kabine.
  • Sondergepäck-Infos:
    • Was erlaubt ist: Ein Tandem mit maximal zwei Sitzplätzen (kein E-Bike), maximal 2 Gepäckstücke.
    • Größe: Maximal 350 cm (Breite + Höhe + Tiefe), 315 cm (Länge).
    • Gebühren:
      • Inland: 110 EUR
      • Europa: 130 EUR
      • Naher/Mittlerer Osten, Nordafrika, Zentralasien: 175 EUR
      • Interkontinentale Mittelstrecken: 320 EUR
      • Interkontinentale Langstrecken: 400 EUR

Tauchausrüstung:

  • Was als Handgepäck geht: Eine Taucherbrille oder ein Schnorchel, wenn sie in eine Tasche von max. 55 x 40 x 23 cm und 8 kg passen.
  • Was nicht geht: Pressluftflaschen, Flossen oder Atemregler, da sie mit bis zu 200 cm (Breite + Höhe + Tiefe) zu groß sind oder Sicherheitsbedenken (Druckbehälter) auslösen.
  • Sondergepäck-Infos:
    • Was erlaubt ist: Ein Gepäckstück mit einer Pressluftflasche (max. 200 kPa Druck) oder leerer Sauerstoffflasche und ein Gepäckstück mit Taucherbrille, Schnorchel, Flossen, Tauchanzug, Tarierweste, Atemregler, maximal 2 Gepäckstücke.
    • Größe: Maximal 200 cm (Breite + Höhe + Tiefe).
    • Gebühren:
      • Inland: 70 EUR
      • Europa: 80 EUR
      • Naher/Mittlerer Osten, Nordafrika, Zentralasien: 100 EUR
      • Interkontinentale Mittelstrecken: 200 EUR
      • Interkontinentale Langstrecken: 250 EUR

Wintersportausrüstung:

  • Was als Handgepäck geht: Kleine Accessoires wie ein Skigurt oder ein kompaktes Wachs-Set, wenn sie in eine Tasche von max. 55 x 40 x 23 cm und 8 kg passen.
  • Was nicht geht: Ski, Snowboards, Stöcke oder Schuhe, da sie mit bis zu 200 cm Länge zu groß sind.
  • Sondergepäck-Infos:
    • Was erlaubt ist: Ein Gepäckstück mit einem Paar Ski oder einem Snowboard, ein weiteres mit Stöcken, Schuhen und einem Helm, maximal 2 Gepäckstücke.
    • Größe: Maximal 200 cm (Länge).
    • Gebühren (falls zutreffend):
      • Inland: 70 EUR
      • Europa: 80 EUR
      • Naher/Mittlerer Osten, Nordafrika, Zentralasien: 100 EUR
      • Interkontinentale Mittelstrecken: 200 EUR
      • Interkontinentale Langstrecken: 250 EUR
    • Kostenlos: Pro Person außer bei Economy Light Tarifen oder Strecken ab/nach/über USA, Mexiko, Mittelamerika.

Nicht aufgeführte Geräte:

  • Was als Handgepäck geht: Kleine Sportgeräte wie ein Springseil oder Yoga-Accessoires, wenn sie nicht größer als 55 x 40 x 23 cm sind und maximal 8 kg wiegen.
  • Was nicht geht: Größere Geräte, die nicht aufgelistet sind, müssen als Übergepäck transportiert werden.
  • Sondergepäck-Infos: Für nicht aufgeführte Geräte gelten normale Übergepäckgebühren – kläre dies beim Kundenservice.

Sicherheitsbeschränkungen:

  • Spitze oder scharfe Gegenstände (z.B. Angelhaken, Skistöcke) sowie potenziell gefährliche Teile (z.B. Schläger) sind im Handgepäck verboten.

Fahrkartenservice-Gebühr:

  • Für Sondergepäck zahlst du zusätzlich 10–20 EUR, je nach Abflugort.
  • Kleine Musikinstrumente:
    • Was erlaubt ist: Instrumente bis maximal 55 x 40 x 23 cm und 8 kg.
    • Beispiele:
      • Eine Violine in einem kompakten Koffer.
      • Eine Querflöte.
      • Eine Ukulele.
      • Eine kleine Trompete in einer passenden Tasche.
    • Bedingung: Du musst sie sicher in den Gepäckfächern oder unter dem Sitz verstauen können.
    • Gebühren: Keine, solange sie als Austrian Airlines Handgepäck zählen.
  • Größere Musikinstrumente:
Vorabanmeldung: Wenn deine Musikinstrumente die Handgepäckmaße überschreiten, kontaktiere Austrian Airlines vorab unter +43 51766 1000 oder über dieses Formular.
    • Option 1: Buche einen Extra-Sitzplatz.
      • Was erlaubt ist: Instrumente bis 155 x 42 x 25 cm (stehend vor dem Sitz) oder 110 x 42 x 50 cm (auf dem Sitz gesichert).
      • Gewicht: Maximal 75 kg.
      • Beispiele: Cello, Gitarre, größere Blasinstrumente.
      • Gebühren: Du zahlst den normalen Ticketpreis für den Sitzplatz.
      • Anmeldung: Melde dies vorab beim Service Centre.
    • Option 2: Gib sie als Gepäck im Frachtraum auf.
      • Gebühren: Falls die Freigepäckmenge überschritten wird, fallen Übergepäckgebühren an (abhängig von Strecke und Gewicht).
      • Verpackung: Verwende einen gepolsterten Hartschalenkoffer.
  • Verpackung:
    • Für Handgepäck: Nutze eine stabile Tasche oder einen Koffer.
    • Für Extra-Sitzplatz oder Frachtraum: Ein Hartschalenkoffer schützt dein Instrument am besten.

Mitnahme von Haustieren & Assistenzhunde

Austiran Airlines erlaubt Haustiere in der Kabine oder im Frachtraum, abhängig von Größe und Gewicht. Assistenzhunde haben spezielle Regelungen.

Allgemeine Bestimmungen für Haustiere
  • Wer darf mit?:
    • Du kannst Hunde und Katzen mitnehmen, wenn sie gesund sind und die Reisevoraussetzungen erfüllen.
    • Mindestalter: 12 Wochen (für Reisen in die USA: mindestens 6 Monate). Jungtiere müssen vom Muttertier entwöhnt sein.
    • Trächtige Tiere oder Tiere in schlechtem Gesundheitszustand werden nicht befördert.
    • Andere Tierarten (z.B. Nagetiere, Vögel) sind nicht erlaubt.
  • Anmeldung:
    • Melde dein Haustier bei der Buchung oder spätestens 48 Stunden vor Abflug über dieses Formular an.
    • Für die Kabine (außer USA-Flüge): Online über „Meine Buchungen“ möglich.
    • Für Frachtraum oder USA-Flüge: Kontaktiere das Service Center oder nutze das Kontaktformular auf der Website.
    • Gib Rasse, Gewicht (inklusive Transportbox) und Alter an, damit die Platzverfügbarkeit geprüft werden kann.
  • Reisedokumente:
    • Du bist verantwortlich für alle Ein- und Ausreisebestimmungen (z.B. EU-Heimtierausweis, Impfbescheinigungen, Tollwutnachweis).
    • Informiere dich frühzeitig bei der Botschaft oder deinem Tierarzt, besonders für Reisen außerhalb der EU.
  • Wichtige Einschränkungen:
    • In Ländern wie Großbritannien oder Südafrika müssen alle Tiere, unabhängig von ihrer Größe, als Fracht transportiert werden.
    • Der Transport großer Tiere im Frachtraum ist zu manchen Zielen aufgrund lokaler Vorschriften nicht möglich – kläre dies vorab.
    • Austrian Airlines kann für bestimmte Strecken (z.B. Großbritannien) die Mitnahme ablehnen.
Kleine Haustiere in der Kabine
  • Wer darf in die Kabine?:
    • Hunde und Katzen, deren Gesamtgewicht inklusive Transportbox maximal 8 kg beträgt.
    • Maximal zwei aneinander gewöhnte Tiere pro Box, wenn jedes Tier einzeln maximal 14 kg wiegt.
  • Transportbox:
    • Größe: Maximal 55 x 40 x 23 cm, damit sie unter den Vordersitz passt.
    • Anforderungen:
      • Muss weich, bissfest, auslaufsicher und geruchsisolierend sein.
      • Muss ausreichend belüftet sein, damit dein Tier genug Luft bekommt.
      • Dein Tier muss sich darin aufrecht stehen, drehen und hinlegen können.
    • Wichtig: Dein Tier darf die Box während des Fluges nicht verlassen.
  • Regeln an Bord:
    • Pro Passagier ist eine Transportbox erlaubt; sie zählt nicht als Handgepäck.
    • Für die Mitnahme in der Kabine musst du zwei ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Formulare am Check-in vorlegen (Download auf der Website von Austrian Airlines).
  • Gebühren:
    • Inland: 65 EUR
    • Europa (inkl. Marokko, Armenien): 75 EUR
    • Interkontinental nah (z.B. Jordanien, Ägypten, Israel): 105 EUR
    • Interkontinental mittel (z.B. Chicago, New York, Kanada): 115 EUR
    • Interkontinental fern (z.B. Thailand, Südafrika, Japan): 125 EUR
    • Zusätzlich: Eine Ticket-Service-Gebühr (abhängig vom Abflugort).
  • Besonderheit für USA-Flüge:
    • Formular nicht erforderlich, aber du musst die CDC-Einreisebestimmungen erfüllen (siehe unten).
Große Haustiere im Frachtraum
  • Wer muss in den Frachtraum?:
    • Hunde und Katzen, die inklusive Transportbox mehr als 8 kg wiegen oder die Kabinenmaße überschreiten.
    • Maximal zwei aneinander gewöhnte Tiere pro Box, wenn jedes Tier einzeln maximal 14 kg wiegt.
  • Transportbox:
    • Muss den IATA-Richtlinien entsprechen:
      • Stabil, verschließbar, sauber, mit wasserdichtem Boden und saugfähigem Material.
      • Glatte Innenflächen ohne Vorsprünge, die dein Tier verletzen könnten.
      • Dichte Oberseite gegen Regen, Schnee oder Hagel.
      • Belüftung an allen vier Seiten, Öffnungen in den oberen zwei Dritteln, klein genug, um ein Entweichen zu verhindern.
      • Abstandshalter an den Seiten, damit die Belüftung nicht blockiert wird.
      • Wasser- und Futterschale, von außen zugänglich (Wasserbehälter leer während des Fluges).
      • Keine Räder oder Draht-/Maschendrahtbehälter erlaubt.
    • Für Listenhunde: Spezielle Box aus Holz, Metall oder geschweißtem Maschendraht erforderlich (siehe unten).
  • Regeln:
    • Austrian Airlines prüft beim Check-in den Zustand der Box und das Verhalten deines Tieres.
    • Bring dein Tier spätestens 2 Stunden, aber nicht früher als 3 Stunden vor Abflug zum Check-in-Schalter.
  • Gebühren:
    • Für Boxen bis 60 x 45 x 40 cm:
      • Inland: 80 EUR
      • Europa (inkl. Marokko, Armenien): 100 EUR
      • Interkontinental nah: 130 EUR
      • Interkontinental mittel: 170 EUR
      • Interkontinental fern: 190 EUR
    • Für Boxen über 60 x 45 x 40 cm:
      • Inland: 160 EUR
      • Europa (inkl. Marokko, Armenien): 200 EUR
      • Interkontinental nah: 260 EUR
      • Interkontinental mittel: 340 EUR
      • Interkontinental fern: 380 EUR
    • Zusätzlich: Ticket-Service-Gebühr (abhängig vom Abflugort).
    • Bei Reisen über Frankfurt, München, Wien, Zürich, Genf oder Brüssel: Zusätzliche Gebühr von 150 EUR (bzw. 175 CHF/USD für Tickets ab 01.04.2021).
  • Einschränkungen:
    • Stumpfnasige (brachycephale) Rassen wie Möpse, Bulldoggen oder Perserkatzen dürfen nicht im Frachtraum reisen, da sie durch Stress oder Hitze Atemprobleme bekommen könnten. In der Kabine sind sie erlaubt, wenn die Maße eingehalten werden.
    • Listenhunde (z.B. Rottweiler, Dogo Argentino) dürfen nur in speziellen Käfigen im Frachtraum reisen, außer sie sind 3–6 Monate alt (dann normale Box, Kabine oder Frachtraum je nach Größe).
    • American Bully ist wegen möglicher Stumpfnasigkeit grundsätzlich verboten.
Besondere Einreisebestimmungen für die USA
  • Neue CDC-Regeln (ab 01.08.2024):
    • Hunde dürfen nur nach Atlanta, Los Angeles, Miami, New York-JFK, Philadelphia, Washington DC und Newark (EWR) reisen, wenn sie in den letzten 6 Monaten nicht in einem Tollwut-Hochrisikogebiet waren.
    • Ausnahmen: Transport als Luftfracht zu anderen Zielen über einen Tierspediteur möglich.
    • Du musst das „CDC Dog Import Form“ online ausfüllen und die Bestätigung (digital oder ausgedruckt) am Abflugtag und bei der Einreise vorlegen.
    • Ohne Erfüllung der CDC-Anforderungen wird die Beförderung verweigert.
  • Bereits bestätigte Buchungen:
    • Buchungen vor dem 03.07.2024 werden nach dem 01.08.2024 akzeptiert, wenn die CDC-Anforderungen erfüllt sind.
    • Optionen bei Nicht-Erfüllung: Umbuchung ohne Hund oder Erstattung des Tickets.
  • Assistenzhunde:
    • Müssen ebenfalls die CDC-Anforderungen erfüllen, inklusive der US-DOT-Formulare.
  • Tollwut-Risiko:
    • Hunde aus Hochrisikoländern benötigen eine Ausnahmegenehmigung – prüfe die CDC-Website für Details.
Stumpfnasige (brachycephale) Rassen und Listenhunde
  • Stumpfnasige Rassen:
    • Hunde: Z. B. Mops, Bulldogge (außer American Bulldogge), Boxer, Shih Tzu (auch Mischlinge).
    • Katzen: Z. B. Perserkatze, Schottische Faltohrkatze (auch Mischlinge).
    • Einschränkung: Nicht im Frachtraum erlaubt, da sie durch Stress oder Hitze Atemprobleme bekommen können. In der Kabine erlaubt, wenn die Maße (max. 8 kg, 55 x 40 x 23 cm) eingehalten werden.
  • Listenhunde:
    • Rassen: Z. B. Dogo Argentino, Rottweiler, Kaukasischer Owtscharka (auch Mischlinge).
    • American Bully: Grundsätzlich verboten (wegen möglicher Stumpfnasigkeit).
    • Regeln:
      • Nur im Frachtraum in speziellen Käfigen aus Holz, Metall oder geschweißtem Maschendraht (kein Plastik, sichere Verschlüsse, kleine Öffnungen).
      • Ausnahme: Listenhunde von 3–6 Monaten dürfen in normalen Boxen reisen (Kabine oder Frachtraum, je nach Größe).
Assistenzhunde in der Kabine
  • Wer gilt als Assistenzhund?:
    • Ein Hund, der individuell ausgebildet ist, um Aufgaben für eine Person mit Behinderung (z.B. visuell, sensorisch, psychiatrisch) zu erfüllen.
    • Mindestalter: 4 Monate (für USA-Flüge: 6 Monate).
    • Hunde für emotionale Unterstützung und Assistenzhunde in Ausbildung zählen seit dem 1. März 2021 nicht mehr als Assistenzhunde und reisen unter den normalen Haustierbedingungen (siehe oben).
  • Regeln in der Kabine:
    • Assistenzhunde reisen kostenlos in der Kabine, unabhängig von Größe und Gewicht.
    • Anzahl: Ein Hund pro Passagier (für USA-Nonstop-Flüge: bis zu zwei Hunde).
    • Der Hund muss in den Fußraum deines Sitzplatzes passen und mit einer von Austrian Airlines bereitgestellten Leine an deinem Sicherheitsgurt befestigt sein.
    • Er darf nicht auf einem Sitzplatz sitzen und muss jederzeit unter deiner Kontrolle bleiben (kein Bellen, Knurren oder Anspringen).
    • Maulkorb: Du musst einen mitbringen (außer für Flüge von/nach Kanada). Wenn dein Hund ein Risiko darstellt, kann das Personal verlangen, dass du ihn anlegst, sonst wird die Mitnahme verweigert.
  • Anmeldung und Dokumente:
    • Melde deinen Assistenzhund bei der Buchung oder spätestens 48 Stunden vor Abflug über das Kontaktformular oder das Service Center an.
    • Für Flüge außerhalb der USA:
      • Reiche ein Ausbildungszertifikat ein von einer anerkannten Organisation (z.B. Assistenzhunde International, Messerli-Forschungsinstitut) oder einem Trainer mit Details zu Ausbildung und Aufgabe.
      • Selbstlern- oder Online-Trainings werden nicht anerkannt.
      • Ohne Zertifikat reist der Hund als normales Haustier (mit Gebühren).
    • Für Nonstop-Flüge in die/aus den USA:
      • Reiche mindestens 48 Stunden vor Abflug (oder am Gate, bei Buchung <48 Stunden vorher) zwei US-DOT-Formulare ein:
        • „Service Animal Air Transportation Form“ (bestätigt Gesundheit, Ausbildung, Verhalten).
        • „Service Animal Relief Attestation Form“ (für Flüge >8 Stunden, bestätigt Hygiene).
      • Halte die Formulare während der Reise bereit.
      • Beachte die CDC-Bestimmungen (siehe unten).
  • Prüfung vor Abflug:
    • Das Personal kann das Verhalten deines Hundes beobachten oder physische Indikatoren (z. B. Geschirr) prüfen, um sicherzustellen, dass es ein Assistenzhund ist.
    • Bei unangemessenem Verhalten oder fehlenden Dokumenten kann der Transport verweigert oder der Hund kostenpflichtig im Frachtraum befördert werden.
  • Haftung:
    • Du haftest für Schäden oder Zusatzkosten, die durch deinen Assistenzhund entstehen.
Besondere Einreisebestimmungen für die USA
  • Neue CDC-Regeln (ab 01.08.2024):
    • Hunde dürfen nur nach Atlanta, Los Angeles, Miami, New York-JFK, Philadelphia, Washington DC und Newark (EWR) reisen, wenn sie in den letzten 6 Monaten nicht in einem Tollwut-Hochrisikogebiet waren.
    • Ausnahmen: Transport als Luftfracht zu anderen Zielen über einen Tierspediteur möglich.
    • Du musst das „CDC Dog Import Form“ online ausfüllen und die Bestätigung (digital oder ausgedruckt) am Abflugtag und bei der Einreise vorlegen.
    • Ohne Erfüllung der CDC-Anforderungen wird die Beförderung verweigert.
  • Bereits bestätigte Buchungen:
    • Buchungen vor dem 03.07.2024 werden nach dem 01.08.2024 akzeptiert, wenn die CDC-Anforderungen erfüllt sind.
    • Optionen bei Nicht-Erfüllung: Umbuchung ohne Hund oder Erstattung des Tickets.
  • Assistenzhunde:
    • Müssen ebenfalls die CDC-Anforderungen erfüllen, inklusive der US-DOT-Formulare.
  • Tollwut-Risiko:
    • Hunde aus Hochrisikoländern benötigen eine Ausnahmegenehmigung – prüfe die CDC-Website für Details.
Stumpfnasige (brachycephale) Rassen und Listenhunde
  • Stumpfnasige Rassen:
    • Hunde: Z.B. Mops, Bulldogge (außer American Bulldogge), Boxer, Shih Tzu (auch Mischlinge).
    • Katzen: Z.B. Perserkatze, Schottische Faltohrkatze (auch Mischlinge).
    • Einschränkung: Nicht im Frachtraum erlaubt, da sie durch Stress oder Hitze Atemprobleme bekommen können. In der Kabine erlaubt, wenn die Maße (max. 8 kg, 55 x 40 x 23 cm) eingehalten werden.
  • Listenhunde:
    • Rassen: Z.B. Dogo Argentino, Rottweiler, Kaukasischer Owtscharka (auch Mischlinge).
    • American Bully: Grundsätzlich verboten (wegen möglicher Stumpfnasigkeit).
    • Regeln:
      • Nur im Frachtraum in speziellen Käfigen aus Holz, Metall oder geschweißtem Maschendraht (kein Plastik, sichere Verschlüsse, kleine Öffnungen).
      • Ausnahme: Listenhunde von 3–6 Monaten dürfen in normalen Boxen reisen (Kabine oder Frachtraum, je nach Größe).

Packtipps: Gewicht und Platz clever nutzen

Ein gut gepacktes Austrian Airlines Handgepäck macht deine Reise bequemer und hilft dir, Zusatzkosten zu vermeiden. Hier sind fünf Tipps, um die erlaubten Vorgaben optimal zu nutzen:

  1. Rolle deine Kleidung: Rolle T-Shirts, Hosen und Pullover eng zusammen, anstatt sie zu falten. So sparst du Platz und reduzierst Knitterfalten.
  2. Fülle Hohlräume aus: Nutze den Platz in Schuhen oder Taschen für Socken, Unterwäsche oder kleine Gegenstände, um jeden Zentimeter deines Handgepäcks zu verwenden.
  3. Trage schwere Teile: Ziehe Jacken, dicke Pullover oder robuste Schuhe an Bord an, um das Gewicht deines Handgepäcks unter 8 kg zu halten.
  4. Organisiere mit Packwürfeln: Verwende Packwürfel oder Kompressionsbeutel, um deine Sachen ordentlich zu halten und den verfügbaren Raum zu komprimieren.
  5. Nimm Mini-Kosmetik: Packe Flüssigkeiten wie Shampoo oder Duschgel in wiederverwendbare Reiseflaschen (max. 100 ml, insgesamt 1 Liter), um die Sicherheitsregeln einzuhalten.

Häufig gestellte Fragen – Austrian Airways Handgepäck

Was darf ich als Handgepäck bei Austrian Airlines mitnehmen?

Du kannst ein Handgepäckstück mit maximal 55 x 40 x 23 cm und 8 kg mitnehmen. In der Business Class sind zwei Stück erlaubt. Zusätzlich ist ein persönlicher Gegenstand (z. B. Handtasche, max. 40 x 30 x 10 cm) gestattet, der unter den Sitz passt. Achte darauf, dass Flüssigkeiten den Sicherheitsregeln (max. 100 ml, 1-Liter-Beutel) entsprechen.

Austrian Airlines kontrolliert Handgepäck oft genau, besonders bei vollen Flügen. Dein Handgepäck darf maximal 55 x 40 x 23 cm (inkl. Griffe/Rollen) und 8 kg wiegen. Überschreitest du diese Maße oder das Gewicht, kann es am Gate kostenpflichtig im Frachtraum aufgegeben werden. Packe also clever, um Probleme zu vermeiden!

Ja, neben deinem Handgepäck (55 x 40 x 23 cm, 8 kg) kannst du einen kleinen Rucksack oder eine Handtasche (max. 40 x 30 x 10 cm) mitnehmen. Dieser persönliche Gegenstand muss unter den Vordersitz passen und wird nicht gewogen.

In Österreich gelten die EU-Sicherheitsregeln: Flüssigkeiten im Handgepäck (55 x 40 x 23 cm, 8 kg) dürfen max. 100 ml pro Behälter betragen (insgesamt 1 Liter in einem durchsichtigen Beutel). Verboten sind scharfe Gegenstände (z. B. Messer), Waffen oder brennbare Stoffe. Medikamente und Babynahrung sind erlaubt, müssen aber bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.

Wenn dein Handgepäck die 8-kg-Grenze überschreitet, kann Austrian Airlines es am Gate kontrollieren und kostenpflichtig im Frachtraum verstauen. Trage schwere Gegenstände wie Jacken am Körper und nutze deinen persönlichen Gegenstand (max. 40 x 30 x 10 cm), um das Gewicht zu reduzieren.

Ja, Duty-Free-Artikel wie Parfüm oder Spirituosen kannst du in der Kabine mitnehmen, wenn sie in einem versiegelten Sicherheitsbeutel mit sichtbarem Kaufbeleg bleiben. Bei Anschlussflügen in den USA müssen die Behälter durchsichtig sein, da undurchsichtige Behälter im Handgepäck verboten sind.

3 Kommentare

  1. Robota
    4. September 2025 at 9:36

    Kann ich eine kleine Reiseverpflegung mit ins Handgepäck nehmen?

    1. Reiseexpertin Zoé Angeloni
      5. September 2025 at 20:46

      Ja, bei Austrian Airlines kannst du eine kleine Reiseverpflegung (z. B. belegte Brote, Obst oder einen Müsliriegel) im Handgepäck mitnehmen, solange es sich um feste Lebensmittel handelt und diese nicht an Zollbestimmungen deines Ziel- oder Zwischenlandes scheitern. Achte dabei darauf, dass du kein Besteck mitnimmst, das als Waffe eingestuft werden könnte – das würde bei der Sicherheitskontrolle einbehalten werden.

    2. Reiseexpertin Zoé Angeloni
      22. Oktober 2025 at 19:58

      Guten Tag,

      Ja, Sie können bei Austrian Airlines eine kleine Reiseverpflegung im Handgepäck mitnehmen. Es gibt jedoch einige wichtige Unterscheidungen, die Sie beachten sollten:

      Feste Lebensmittel dürfen ohne besondere Einschränkungen ins Handgepäck. Dazu gehören beispielsweise belegte Brote, Obst, Müsliriegel, Kekse, Chips, Schokolade, Nüsse oder Käse. Diese Produkte sollten jedoch in ihrer Originalverpackung sein und ein Verfallsdatum haben.

      Bei flüssigen oder halbflüssigen Lebensmitteln (wie Joghurt, Honig, Marmelade, Suppen, Soßen oder Getränken) gelten die 100-Milliliter-Regel. Diese müssen in Behältern mit maximal 100 ml Fassungsvermögen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Ein-Liter-Plastikbeutel verstaut werden. Pro Person ist nur ein solcher Plastikbeutel erlaubt.

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